Wie Unternehmen die Liquidität mit KfW-Corona-Mitteln sichern

Gute Vorbereitung erhöht die Chancen und beschleunigt den Prozess.

Die Covid-19-Pandemie ist noch nicht überstanden. Auch wenn die Anzahl der Neuinfektionen in Deutschland seit Anfang April kontinuierlich zurück geht, werden uns die wirtschaftlichen Auswirkungen des „Shut-Downs“ sicherlich noch einige Monate begleiten.

Viele Unternehmen haben bereits von den schnell aufgelegten Programmen der Bundesregierung Gebrauch gemacht, andere haben bisher auf eigene Liquiditätsreserven zurückgegriffen oder werden aufgrund längerer Vorlaufzeiten - und daher noch gefüllter Auftragsbücher - erst jetzt von der Krise erfasst.

Über die erforderlichen Schritte zur Beantragung von „Corona-Krediten“ hatten wir bereits Anfang April in unserem Blog berichtet. Nachfolgend wollen wir für Unternehmen, die noch eine Beantragung planen, Hinweise aus der Praxis aus von uns begleiteten Verfahren geben, wie Sie diesen Prozess erfolgversprechend und effizient gestalten können.

Folgende Vorgehensweise hat sich als effizient herausgestellt:

1. Festlegung der Bank, über die der Antrag gestellt werden soll

2. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für Corona-Hilfen

3. Identifikation Form der Risikoprüfung

1. Festlegung der Bank, über die der Antrag gestellt werden soll

Zunächst sollten Sie klären, über welche Bank die Antragstellung erfolgen soll. Die meisten Unternehmen haben mehrere Banken – klären Sie in vertraulichen Vorgesprächen, welche Ihrer Banken das größte Interesse hat, Sie als führende Bank auf diesem Weg zu begleiten.

2. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für Corona-Hilfen

Dann ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von „Corona-Krediten“ überhaupt erfüllt sind. Um zu verhindern, dass Unternehmen von diesen Krediten profitieren, deren Schwierigkeiten nicht ursächlich auf die Covid-19-Pandemie zurück zuführen sind, wurden in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Rechtsform eindeutige Kriterien definiert. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 "in Schwierigkeiten" waren, können nicht auf die Gewährung von "Corona-Krediten" hoffen.

Eine Übersicht über die Kriterien finden Sie hier:

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Da auch nicht alle Banken jederzeit mit all diesen Kriterien vertraut sind, sollten Sie diese Vorprüfung zunächst selbst vornehmen und mit dem Antrag an die Bank schicken. Dadurch vermeiden Sie Rückfragen und Zeitverluste.

3. Identifikation Form der Risikoprüfung

Und schließlich sollte ermittelt werden, welche Form der Risikoprüfung voraussichtlich durchgeführt wird. Dies determiniert Inhalte und Umfang der einzureichenden Unterlagen. In nacholgendem Schaubild haben wir eine Entscheidungshilfe für Sie entwickelt.

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Je kompletter und aussagefähiger Ihre Unterlagen sind, die Sie an Ihre Hausbank schicken, desto größer sind die Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung. Enthalten sein sollten:

  • Eine kurze Beschreibung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Ihre Geschäftslage sowie die Darstellung der Maßnahmen, die Sie bisher ergriffen haben, z.B. Kurzarbeit oder Investitionsstopp.
  • Darstellung der Veränderung der aktuellen und zukünftigenftigen Ertragssituation und insbesondere der Liquiditätslage. Wie groß ist die durch die Kredite zu schließende Liquiditätslücke? Leiten Sie den Bedarf am besten aus einer integrierten Planung auf Monatsbasis ab und dokumentieren Sie die zugrunde gelegten Annahmen. Dadurch können viele Fragen schon im Vorwege beantwortet werden.
  • Auch wenn der größte Teil der „Corona-Kredite“ durch die KfW besichert wird, sollten Sie sich auf Fragen vorbereiten, welchen Beitrag die Gesellschafter zur Deckung der Liquiditäts-Lücke leisten wollen und können. Neben der „klassischen“ Kapitalerhöhung können dieses auch neue Gesellschafterdarlehen sein, bzw. die Erklärung von Rangrücktritten für bereits bestehende Gesellschafterdarlehen.
  • Eine wesentliche Frage ist, ob und in welchem Zeitrahmen das Unternehmen in der Lage sein wird, die beantragten Mittel zurück zu zahlen. Hierzu sollten Sie eine (grobe) 5- Jahresplanung erstellen, aus der sich die zukünftige Kapitaldienstfähigkeit ableiten lässt. Berücksichtigen Sie hierbei auch, dass in den folgenden Jahren i.d.R. weitere Investitionen anstehen.

Gerade für Unternehmen, die schon vor der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Krise nur mit Mühe die erforderlichen Zins- und Tilgungsleistungen erbringen konnten, können andere Optionen möglicherweise langfristig nachhaltiger sein. Gegebenfalls ist die Einleitung eines gut vorbereiteten Insolvenzverfahrens – unter bestimmten Voraussetzungen auch als Eigen- oder Schutzschirmverfahren – die bessere Lösung.

Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Beantwortung dieser Frage, als auch bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Kreditbeantragung und bei der Kommunikation mit Ihrer Hausbank.