Kurzarbeitergeld verlängert auf 24 Monate
Das Wichtigste in Kürze.
Das Kurzarbeitergeld wurde am 25.08.2020 von der großen Koalition um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. In diesem Beitrag erfahren Sie das wichtigste in Kürze.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen und deren Mitarbeiter bei kurzfristigen und unerwarteten Ereignissen, die zu verringertem Arbeitsvolumen führen, mit Kurzarbeitergeld. Dabei werden Lohn und Gehaltsausfälle vom Staat teilweise kompensiert, um Entlassungen zu vermeiden.
Im Frühjahr dieses Jahres wurden eine Vielzahl von Sofortmaßnahmen vom Bundestag verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu lindern. Im Rahmen dessen wurden auch die Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert. Unternehmen können nun bereits Kurzarbeitergeld ab einer Kurzarbeitsquote von 10% ihrer Mitarbeiter beantragen. Des Weiteren wurde das Kurzarbeitergeld von 60% bzw. 67% (bei Erwerbstätigen mit mind. einem Kind) gestaffelt angehoben. Ab dem 4. Bezugsmonat werden die Bezüge auf 70% bzw. 77% erhöht und ab dem 7. Bezugsmonat auf 80% bzw. 87%. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen. Diese muss der Arbeitgeber im Normalfall auch bei beantragter Kurzarbeit selbst abführen.
In Folge der Corona-Pandemie sind laut offiziellen Hochrechnungen der Agentur für Arbeit zum Stand April 6,83 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Zahl der Kurzarbeiter liegt damit weit über den Zahlen in der Rezession 2008/09.
Da die Bekämpfung der Corona-Pandemie bereits mehrere Monate andauert und die Wirtschaft aufgrund der globalen Auswirkungen weiterhin geschwächt ist, hat die Regierung die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von regulär 12 Monaten auf 24 Monate erweitert. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2021.
Ziel ist es, neben den weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, Insolvenzen abzuwenden und somit Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Neben der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld werden auch die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge weiterhin vom Staat übernommen und somit die Unternehmen entlastet. Dies soll ebenfalls bis Ende des Jahres 2021 fortgesetzt werden und ist ab dem 01.07.2021, bei 100%-Übernahme der SV-Beiträge, an die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen der sich in Kurzarbeit befindenden Mitarbeiter geknüpft. Ohne Fortbildungsmaßnahmen werden ab dem 01.07.2021 nur noch die Hälfte der SV-Beiträge erstattet.
Die sich aus der Verlängerung ergebenden zusätzlichen Milliardenausgaben sollen laut Bundesregierung durch Steuergelder finanziert werden. Kritiker sehen in der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die Gefahr der Fortführung von „Zombie-Unternehmen“, die nur aufgrund aktueller Sofortmaßnahmen weiterhin am Wirtschaftsgeschehen teilnehmen können. Befürworter sehen hingegen eine Sicherung von Arbeitsplätzen und vor allem eine Sicherung der Wertschöpfungsketten in Deutschland.
Wie bereits in früheren Blog-Beiträgen zur Corona-Krise dargestellt, bietet Ihnen DRESEN MALL eine umfangreiche Unterstützung rund um das Thema Finanzierung in der Krise an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.
Weiterführende Informationen
Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes