Update Kurzarbeitergeld
Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Massive Umsatzeinbrüche, unterbrochene Lieferketten und Einschränkungen im operativen Geschäftsbetrieb aufgrund von Schutzmaßnahmen bringen gerade mittelständische Unternehmen an ihre finanziellen Grenzen.
Durch den Einsatz des Instrumentes des Kurzarbeitergeldes können die Folgen für Unternehmen abgemildert und die Liquidität geschont werden.
Um den von der Coronakrise betroffenen Unternehmen kurzfristig weitere Unterstützung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung am 13.03.2020 im Eilverfahren Erleichterungen für den Zugang zu Kurzarbeitergeld beschlossen:
Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:
- Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden müssen.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
(Bundesrat vom 13.03.2020)
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss noch erfolgen.
Weitere Informationen unter BundesratKOMPAKT sowie die Rede von Olaf Scholz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld.