Restrukturierung statt Insolvenz
neue Chancen der Restrukturierung mit dem StaRUG
Am 1. Januar 2021 ist das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Unternehmen bietet das StaRUG neue Chancen für eine Restrukturierung außerhalb einer Insolvenz. Gläubiger können auf Basis des StaRUG durch einen Schuldenschnitt mögliche Totalverluste vermeiden. Hierfür stehen als Instrumente der Restrukturierungsplan und der Sanierungsvergleich zur Verfügung.
Zudem sind die Geschäftsleiter nach dem StaRUG verpflichtet, fortlaufend über die Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, zu wachen. Sie müssen Systeme einrichten, mit denen sie Krisenindikatoren im eigenen unternehmerischen Umfeld im Blick behalten. Ebenso treffen nach dem StaRUG u.a. Steuerberater bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Hinweis- und Warnpflichten hinsichtlich eines etwaigen Insolvenzgrundes.
Unser Webinar in Kooperation mit RA/StB Dr. Günter Kahlert und RA/StB Dr. Arne von Freeden von Flick Gocke Schaumburg, Hamburg, gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen, insbesondere auch aus steuerrechtlicher Sicht, für eine Restrukturierung nach dem StaRUG.
Die Themen im Überblick:
1. Frühwarnsysteme
a. Implementierung durch das Unternehmen
b. Hinweis- und Warnpflichten von Berater
2. Restrukturierungsplan und Sanierungsvergleich
3. Steuerfolgen
4. Verlustnutzung
Unser kostenfreies Webinar findet am folgenden Termin statt und wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können:
Donnerstag, 29.04.2021
16:00 – 17:30 Uhr
Wir würden uns freuen, wenn Sie sichüber diesen Link anmeldenmöchten.