Veränderte Anforderungen an Sanierungskonzepte

31. Oktober 2017

Hamburg, 01. November 2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 8.9.2017 eine Neufassung des sog. IDW Standards zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte im Entwurf veröffentlicht. Die Neufassung wird zurzeit vom IDW diskutiert und soll den bisherigen Standard IDW S6 (veröffentlicht in 2012) Anfang 2018 ersetzen.

Neuerungen

Der neue Standard enthält kompaktere und teilweise gekürzte Erläuterungen zu den Bestandteilen eines Sanierungskonzepts (insbesondere zu den Krisenstadien, zum Leitbild des sanierten Unternehmens und zu den Sanierungsmaßnahmen). An den materiellen Kernanforderungen an Sanierungskonzepte ändert sich jedoch nichts. Es werden allerdings zwei Punkte besonders betont:

  1. Der Sanierungsprozess besteht aus zwei Phasen: der Analyse einer möglichen Insolvenzreife und einer positiven insolvenzrechtlichen Fortbestehungsprognose (Phase 1) sowie der eigentlichen Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen (Phase 2)

  1. Es wurde klargestellt, dass für die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung bilanzielle Größen maßgeblich sind.

Auswirkungen auf die Praxis

Insbesondere die Forderung des IDW nach einem ausreichendem bilanziellen Eigenkapital anstelle des wirtschaftlichen Eigenkapitals als ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit kann in der Praxis zu einem „Stolperstein“ werden. Ein qualifizierter Rangrücktritt wird in der Überschuldungsbilanz auf der Passivseite berücksichtigt, aber er wird in der Handelsbilanz nicht abgebildet. Dadurch ist der Unternehmer bei der Sanierung auf weitergehende Zugeständnisse, also Maßnahmen wie Forderungsverzichte oder Debt-to-Equity-Swaps der Gläubiger angewiesen, die wesentlich schwieriger zu verhandeln sind und möglicherweise zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn führen. Bisher war es möglich, dass bei ausreichend wirtschaftlichem Eigenkapital und möglicherweise unterdurchschnittlichem bilanziellen Eigenkapital ein Unternehmen dennoch als sanierungsfähig eingestuft werden konnte. Es bleibt abzuwarten, ob in der Sanierungspraxis tatsächlich ausschließlich auf bilanzielle Eigenkapitalwerte abgestellt wird, und damit das Erlangen der Sanierungsfähigkeit gem. dem IDW Standard zukünftig erschwert wird.

Mit der Neufassung wird verdeutlicht, dass Inhalt und Umfang von Sanierungskonzepten sich nicht an formaljuristischen Kriterien orientieren sollten, sondern die operativen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten im Vordergrund stehen. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen erhöhen umfangreiche Konzepte die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Sanierung nicht.

Fazit

Der IDW S6 Standard hat sich für die an einer Krise beteiligten Stakeholder als wichtiger Eckpfeiler einer Sanierung etabliert. Mit der Neufassung wird die aktuelle Rechtsprechung des BGH in den IDW Standard aufgenommen und es wird noch stärker der Grundsatz der Wesentlichkeit in den Vordergrund gerückt.

Felbier Mall erstellt Sanierungskonzepte, die alle vom IDW geforderten Bestandteile abdecken und den aktuellen richterlichen Anforderungen genügen. Dabei steht die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen stets an erster Stelle, so dass in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen pragmatisch und zielorientiert Lösungen für einen erfolgreichen Turnaround gefunden werden. Der Umfang – und damit die Kosten für ein Sanierungskonzept – werden dabei streng an der Unternehmensgröße ausgerichtet.