Corona-Virus: Herausforderung für Unternehmen

6. März 2020

Hamburg, 06.03.2020

Das neuartige Corona-Virus (Sars-CoV-2, bzw. die Krankheit Covid-19) ist nicht nur das dominante Thema in den weltweiten Nachrichten derzeit, sondern führt auch konkret und akut zu verschiedenen Risikolagen in Unternehmen. Aus diesem Anlass möchten wir auf wichtige Aspekte im Umgang mit dieser Lage eingehen und Handlungsoptionen aufzeigen.

Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen dieses Themas haben wir uns im Verbund von krisenerprobten Beratern und Juristen zusammengetan, um Ihnen konkrete und fundierte Tipps zur Krisenbewältigung zu geben.

Folgende Inhalte wollen wir nachfolgend beleuchten:

  • Aktueller Stand der Verbreitung (Stand: 05. März 2020)
  • Auswirkungen auf Unternehmen
    • Mitarbeiter
    • Lieferanten / Lieferketten / Verfügbarkeit
    • Kunden / Auftragslage
  • „Be prepared“: Vorbereitende Maßnahmen
  • „Was tun, wenn’s brennt“: Optionen zum Krisenmanagement

Aktueller Stand der Verbreitung (Stand 05. März 2020)

Das Virus wurde mittlerweile auf allen Kontinenten mit Ausnahme der Antarktis nachgewiesen. Weltweit sind 95.000 Fälle bekannt mit ca. 3.200 Todesfällen. Eine weitere Verbreitung ist zu erwarten, u.a. da das Virus nicht bei allen Infizierten umgehend Symptome hervorruft und somit auch von augenscheinlich gesunden Menschen weiterverbreitet werden kann. In Deutschland wurden lt. Robert-Koch-Institut bisher 349 Fälle registriert mit regionalen Schwerpunkten in NRW (175), Baden-Württemberg (65) und Bayern (52).

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Auswirkungen auf Unternehmen zeigen sich zum einen im Bereich Personal, betreffen aber auch zunehmend Warenverfügbarkeit und Auftragslage – jeweils abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell.

Im Bereich Personal betrifft es vor allem direkt die Mitarbeiter an sich, können aber auch zu persönlichen Einschränkungen führen, die Mitarbeiter beeinflussen und indirekt Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Der Worst-Case, dass ein Betriebsangehöriger selbst infiziert wird und zwischen dem Infektions- und dem Entdeckungszeitpunkt beim Unternehmen gearbeitet hat, ist bisher – vor allem bei kleineren Unternehmen – noch sehr gering, kann aber in Hinblick auf eine behördlich verordnete, temporäre Betriebsschließung mit die größten Auswirkungen haben.

Relevanter für die meisten Unternehmen ist derzeit aber die allgemeine Verunsicherung bei vielen Mitarbeitern und die Vorbereitung auf eine zu erwartende weitere Verbreitung. Unternehmen stehen in der Pflicht ihre Mitarbeiter zu schützen und sollten aktiv kommunizieren, um Unsicherheit einzudämmen. Sollten im Rahmen einer weiteren Verbreitung behördliche Maßnahmen zu allgemeinen Einschränkungen führen (z.B. beim ÖPNV oder durch Schließung von Schulen), kann es zu weiteren Beeinträchtigungen für die Mitarbeiter kommen, welche sich auch auf die Arbeitsleistung auswirken können.

Im Bereich des Betriebs können sich Auswirkungen zudem im Zusammenspiel mit anderen Unternehmen und Betriebsstätten ergeben. Besonders betroffen sind Unternehmen, die für Ihre eigene Leistungserstellung auf Leistungen und Vorprodukte aus Krisenregionen angewiesen sind, oder bei denen Akutbedarfe zu erhöhter (Konkurrenz-) Nachfrage führen. Hierbei kann eine Versorgungsknappheit entstehen, die zu einer Einschränkung der eigenen Leistungsfähigkeit führt.

Auch auf der Kundenseite kann es zu Auswirkungen kommen: Vor allem Dienstleistungen im Bereich Touristik erleiden regionale Einbußen, aber auch Unternehmen im Bereich Im- und Export / Logistik spüren bereits deutliche Rückgänge im Warenverkehr. Die Verunsicherung im Allgemeinen führt auch zu Rückgängen in fast allen B2B-Geschäftsmodellen, vor allem, wenn Kunden selbst stark betroffen sind. Letztlich führt die Nervosität der Wirtschaft auch zu Rückgängen bei Investitionen, vor allem wenn diese zeitlich und wirtschaftlich nicht akut sind.

„Be prepared“: Vorbereitende Maßnahmen

Unternehmen sollten sich generell auf Risiken einstellen. Insoweit ist die aktuelle Situation keine Ausnahme. Hinzu kommt jedoch, dass verschiedene Szenarien nun mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintreten werden und somit eine entsprechende Vorbereitung erfordern.

Zur Verhinderung von Ansteckungen sollten Hygieneempfehlungen kommuniziert und deren Einhaltung gefördert werden. Dieses kann je nach Geschäftsmodell unterschiedliche Schwerpunkte beinhalten, z.B. Bereitstellung von Seifen / Desinfektionsmitteln und nachdrückliche Aufforderungen zum regelmäßigen Händewaschen, Erhöhung Reinigungsfrequenz im Betrieb, Reduzierung von Geschäftsreisen und persönlichen Meetings oder Schaffung von Home Office-Möglichkeiten.

Vorbereitung bedeutet jedoch auch, die Risiken im Geschäftsmodell speziell auf die derzeitige und vermutlich noch zunehmende Entwicklung hin systematisch zu erfassen:

  • Kann ich einen Mitarbeiterausfall kompensieren? Können meine Mitarbeiter von zu Hause arbeiten?
  • Sind Lieferengpässe zu erwarten? Gibt es Alternativlieferanten?
  • Wie entwickelt sich die Nachfrage meiner Kunden? Gibt es alternative Absatzmöglichkeiten?
  • Muss die Produktion bzw. Leistungserbringung gedrosselt werden?
  • Droht mir ein Liquiditätsengpass?
  • Erhöhen sich Ausfallrisiken bei meinen Forderungen?

Hierzu sollten auch verschiedene Szenarien einer Pandemie durchgespielt werden und für diese jeweils eine Lösung ausgearbeitet werden, die dann intern oder durch Dritte hinsichtlich Machbarkeit und Effekten bewertet werden können.

„Was tun, wenn’s brennt?“: Optionen zum Krisenmanagement

Die optimale Antwort auf die Negativeffekte ist individuell auf das jeweilige Unternehmen anzupassen. Verschiedene Optionen sollten daher möglichst bereits im Vorfeld durchgespielt werden, ob dazu innerhalb des Unternehmens die notwendigen Fähigkeiten und Kapazitäten bestehen. Mögliche Anpassungen sind beispielsweise:

  • Bei (teilweiser) Betriebseinschränkung:
    • Sourcing und Vertrieb von Handelsware
    • Nutzung von Home Office und externen Dienstleistern bei Standortschließung
  • Bei einbrechender Nachfrage:
    • Kurzarbeit, Überstunden- und Urlaubsabbau, Betriebsfeien
    • Reduzierung Zeitarbeit
    • Betriebsbedingte Kündigungen
    • Belieferung alternativer Kunden/Vertriebskanäle
  • Aussetzung von Abnahmeverpflichtungen („Force Majeure“)
  • Verschiebung von Investitionsvorhaben
  • In-Sourcing von Tätigkeiten zur Auslastung eigener Mitarbeiter
  • Bei (drohenden) Lieferengpässen von Lieferanten:
    • Aufschaltung von Alternativlieferanten (ggf. über Agenturen)
    • Erhöhung der Bevorratung an Vormaterialien
    • Aussetzung von Lieferverpflichtungen („Force Majeure“)

In allen Fällen sollte eine Quantifizierung der Effekte umgehend erfolgen und in Szenariorechnungen erfasst werden, um nicht von den Folgen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzlage des Unternehmens überrascht zu werden.

Einige dieser Maßnahmen erfordern besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, wie z.B. arbeitsrechtliches Knowhow oder Restrukturierungskompetenz, die i.d.R. nicht im erforderlichen Umfang im Unternehmen vorhanden sind.

Melden Sie sich jetzt, damit wir gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig individuelle Handlungsoptionen für Ihr Unternehmen entwickeln können.